Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Als freier Mitarbeiter einer Steuerberatungsgesellschaft sind mir weitere Tätigkeiten erlaubt:
• vorbereitende Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
• vorbereitende Erstellung der Jahresabschlüsse
• vorbereitende Erstellung der privaten und betrieblichen Steuererklärungen
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die Steuerberatungsgesellschaft. Bei Interesse lasse ich Ihnen gerne ein Angebot über meine Steuerberatungsgesellschaft erstellen. Selbstverständlich können Sie diese Leistungen auch von einem Steuerberater Ihrer Wahl ausführen lassen. Der Datenaustausch erfolgt problemlos über das Programm Datev.